Seit dem 3. November chlöpft es wieder in Kriens. Die Geisslechlöpfer stimmen sich auf die Samichlaus-Zeit ein.
In einem gemeinderätlichen Reglement ist festgelegt, dass vom 3. November bis 8. Dezember von 08.00 -22.00 Uhr auf nicht verkehrsreichen Strassen und Plätzen geklöpft werden darf, mit den folgenden Ausnahmen: über Mittag von 12.00-13.00 Uhr, in der ganzen Gemeinde Kriens von 22.00 bis 08.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen bis 14.00 Uhr.
Örtliche und zeitliche Beschränkungen
Das Geisslechlöpfe ist jeweils vom 3. November bis 8. Dezember offiziell erlaubt.
Nicht erlaubt ist das Klöpfen:
generell auf verkehrsreichen Strassen und Plätzen
über die Mittagszeit von 12.00 bis 13.00 Uhr
werktags von 22.00 Uhr bis 08.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen bis 14.00 Uhr.
Auf den erlaubten Strassen sind Fahrzeuge und Fussgänger durchzulassen.
Mehr zum Geisslechlöpfen erfährst du HIER!
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